Teilnahmebedingungen für das Instagram-Gewinnspiel zur Erstiparty 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Studierendenschaft der Technischen Hochschule Lübeck
handelnd durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA)
Stephensonstraße 1–3
Gebäude E.4, Raum 15b-0.04
23562 Lübeck
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 451 300-5116
Im Folgenden wird die Studierendenschaft der Technischen Hochschule Lübeck als „Veranstalter“ bezeichnet.
2. Gegenstand des Gewinnspiels
Der Veranstalter verlost im Rahmen des Gewinnspiels insgesamt bis zu zehn Gewinne. Jeder Gewinn besteht aus zwei Eintrittskarten für die Erstiparty 2026.
Somit werden insgesamt bis zu 10 × 2 Eintrittskarten vergeben.
Sollten weniger als zehn Personen wirksam an dem Gewinnspiel teilnehmen, wird höchstens jeweils ein Gewinn mit zwei Eintrittskarten pro teilnehmender Person vergeben. Nicht vergebene Gewinne beziehungsweise Eintrittskarten verfallen ersatzlos.
3. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 1. August 2026 um 18:00 Uhr und endet am 1. September 2026 um 18:00 Uhr.
Maßgeblich ist die auf Instagram angezeigte Uhrzeit der jeweiligen Teilnahmehandlung. Teilnahmen, die vor Beginn oder nach Ende des Teilnahmezeitraums erfolgen, werden nicht berücksichtigt.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Beschäftigte, Mitglieder und Beauftragte des Veranstalters, die unmittelbar mit der Planung, Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels befasst sind, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
Für eine wirksame Teilnahme müssen während des Teilnahmezeitraums sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dem Instagram-Account @asta_thl folgen.
- Dem Instagram-Account @volksbank_luebeck folgen.
- Den zum Gewinnspiel gehörenden Instagram-Beitrag mit „Gefällt mir“ markieren.
- In den Kommentaren unter dem Gewinnspielbeitrag eine Freundin oder einen Freund markieren, mit der oder dem die teilnehmende Person die Erstiparty 2026 besuchen möchte.
Die genannten Voraussetzungen müssen mindestens bis zum Ende des Teilnahmezeitraums erfüllt bleiben. Der Veranstalter ist berechtigt, dies vor der Vergabe des Gewinns zu überprüfen.
Pro Person und Instagram-Account ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrere Kommentare, die Markierung mehrerer Personen oder eine wiederholte Teilnahme erhöhen die Gewinnchance nicht.
Es dürfen ausschließlich tatsächlich existierende Personen markiert werden. Die markierte Person sollte mit der Markierung einverstanden sein. Das Markieren von Prominenten, Unternehmen, Marken, Gewinnspielaccounts, Fake-Accounts oder anderen erkennbar unbeteiligten Accounts ist nicht zulässig.
6. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden unter allen Personen, welche die Teilnahmebedingungen vollständig erfüllen, nach dem Zufallsprinzip bis zu zehn Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinner ermittelt.
Jede Gewinnerin beziehungsweise jeder Gewinner erhält zwei Eintrittskarten für die Erstiparty 2026.
Eine Person kann höchstens einen Gewinn erhalten.
Sollten weniger als zehn wirksame Teilnahmen vorliegen, wird die Anzahl der vergebenen Gewinne auf die Anzahl der wirksam teilnehmenden Personen begrenzt. Ein Anspruch auf die Vergabe der verbleibenden Gewinne besteht nicht. Die nicht vergebenen Eintrittskarten verfallen.
7. Benachrichtigung und Annahme des Gewinns
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss der Auslosung über eine private Nachricht an den Instagram-Account benachrichtigt, mit dem sie an dem Gewinnspiel teilgenommen haben.
Zur Abwicklung des Gewinns müssen sich die benachrichtigten Personen innerhalb von 48 Stunden nach Versand der Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter zurückmelden und die zur Bereitstellung der Eintrittskarten erforderlichen Angaben übermitteln.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Gewinnanspruch verfallen. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine andere teilnehmende Person auszulosen. Ein Anspruch auf eine erneute Benachrichtigung besteht nicht.
Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, den Empfang privater Nachrichten auf Instagram zu ermöglichen und den Nachrichtenbereich einschließlich etwaiger Nachrichtenanfragen zu kontrollieren.
8. Gewinn und Bereitstellung
Der Gewinn besteht ausschließlich aus den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Eintrittskarten. Mit dem Gewinn verbundene weitere Kosten, insbesondere Kosten für Anreise, Abreise, Verpflegung oder Übernachtung, werden nicht übernommen.
Eine Barauszahlung, Verzinsung, Erstattung oder Auszahlung eines Gegenwertes der Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Die Eintrittskarten werden in digitaler Form oder auf eine andere durch den Veranstalter mitgeteilte Weise bereitgestellt.
Für die Nutzung der Eintrittskarten gelten ergänzend die für die Erstiparty 2026 geltenden Veranstaltungs-, Einlass- und Ticketbedingungen.
9. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter kann Personen von der Teilnahme ausschließen oder einen bereits zugesprochenen Gewinn nachträglich aberkennen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- falschen oder irreführenden Angaben,
- Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
- Manipulation oder versuchter Manipulation des Gewinnspiels,
- der Verwendung mehrerer oder gefälschter Instagram-Accounts,
- automatisierten Teilnahmen,
- rechtswidrigen, beleidigenden oder diskriminierenden Kommentaren,
- Kommentaren, die Rechte anderer Personen, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte, verletzen,
- der Nutzung von Gewinnspiel- oder Sammelaccounts, soweit diese erkennbar ausschließlich zur Teilnahme an Gewinnspielen verwendet werden.
Bei einem Ausschluss kann der Gewinn erneut unter den übrigen wirksam teilnehmenden Personen ausgelost werden.
10. Änderung, Unterbrechung und Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Soweit möglich, wird der Veranstalter über wesentliche Änderungen oder eine vorzeitige Beendigung im Gewinnspielbeitrag oder über den Instagram-Account @asta_thl informieren.
11. Ausfall oder Absage der Veranstaltung
Muss die Erstiparty 2026 abgesagt, verschoben oder wesentlich verändert werden, richten sich die daraus folgenden Rechte nach den für die Veranstaltung und die Eintrittskarten geltenden Bedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
Da die Eintrittskarten unentgeltlich im Rahmen eines Gewinnspiels vergeben werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung eines Ticketwertes.
12. Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet der Veranstalter insbesondere den öffentlich sichtbaren Instagram-Benutzernamen, die vorgenommenen Teilnahmehandlungen sowie im Gewinnfall die übermittelten Kontakt- und Identifikationsdaten.
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels, der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, der Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner sowie der Bereitstellung der Gewinne. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die für die Gewinnabwicklung unmittelbar durch den Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig abgewickelt wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Öffentlich sichtbare Kommentare, Markierungen und „Gefällt mir“-Angaben werden innerhalb von Instagram verarbeitet. Auf die Verarbeitung und Speicherdauer durch den Plattformbetreiber hat der Veranstalter nur begrenzten Einfluss.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Social-Media-Auftritten des Veranstalters sind unter https://legal.gremien-thl.de/de/asta/privacyPolicySocialMedia abrufbar.
Die allgemeine Datenschutzerklärung des Veranstalters ist unter https://legal.gremien-thl.de/de/asta/privacyPolicy abrufbar.
13. Hinweise zu Instagram und zur Volksbank
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram beziehungsweise Meta Platforms Ireland Limited und wird von Instagram beziehungsweise Meta weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Instagram beziehungsweise Meta ist nicht Veranstalter des Gewinnspiels. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.
Sofern im Gewinnspielbeitrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, ist die Volksbank Lübeck eG Kooperationspartnerin des Gewinnspiels, jedoch nicht dessen Veranstalterin. Verantwortlich für die Durchführung des Gewinnspiels und die Vergabe der Gewinne ist ausschließlich der Veranstalter.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Stand: 29. Juli 2026